„Ich habe immer die Meinung vertreten, dass ein Blasphemie-Paragraph im Strafrecht nichts verloren hat. Religiöse Gefühle müssen nicht stärker geschützt werden als andere.“
Die umstrittenen dänischen Mohammed-Karikaturen waren für Schmidt „im Rahmen unserer Pressefreiheit zulässig. Toleranz kann nicht so weit gehen, dass man dafür Meinungsfreiheit opfert.“
In der Frage der Verschleierung moslemischer Frauen fordert Schmidt im „profil“-Interview eine offenere Diskussion: „Die Frau ist verschleiert, der Mann nicht. Die Frau reduziert sich damit auf ihre Geschlechtlichkeit. Das ist ein Widerspruch zu einer offenen Gesellschaft, zur Gleichwertigkeit von Mann und Frau.“ Man müsse mit betroffenen Frauen in eine Diskussion eintreten, damit diese darüber nachdenken würden, ihr Kopftuch abzulegen.
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